Benötige ich eine Sachkunde oder Fachkunde?
Eine Anfrage von einer Teilnehmerin:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe bei Ihnen den Kurs zur Sterilgutbeauftragten erfolgreich absolviert.
Ich arbeite im ambulanten Op. Nun werde ich immer wieder damit konfrontiert, dass diese Fortbildung nicht ausreichend sei, um einen RDG bzw. Steri frei zu geben. Diese dürfe man nur mit Fachkundelehrgang I.
Ich bitte Sie daher, mir Auskunft zu geben wie es nun richtig ist, so dass ich dies nachweisen bzw. richtig stellen kann. Laut Kollegin dürfte ich nämlich nur Instrumente in einer Arztpraxis aufbereiten, nicht im Op (Plastische Chirurgie).
Vielen Dank für Ihre Auskunft
Antwort:
die Antwort auf diese Frage liefert hier die KRINKO-BfArM-Empfehlung, welche festlegt, für welche Einrichtungen, die Sachkunde ausreichend ist. Nicht der Name der Einrichtung ist entscheidend, sondern welche Maßnahmen dort durchgeführt werden. Die Sachkunde ist gem. Anlage 6 ausreichend für Einrichtungen der Kategorien A und B lt. Anlage 5 der KRINKO-BfArM-Empfehlung.
Ich hänge Ihnen die Tabelle zur Zuordnung an diese Mail an. Bitte prüfen Sie, in welche Kategorie Ihre Gesundheitseinrichtung fällt. Ich gehe mal von B aus (dort werden als Beispiel auch ambulante OPs genannt), somit würde die Sachkenntnis, die Sie erworben haben, ausreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von der Hücker & Hücker GmbH
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