Es kann durchaus passieren, dass die/der Kursteilnehmer/in den Kurs nach der Anmeldung nicht starten oder nicht fortsetzen bzw. abschließen. Wir versuchen, in jeder Situation eine Lösung zu finden. In dem Fall kann eine Ersatzperson angemeldet werden, ohne die volle Kursgebühr bezahlen zu müssen.
Bitte beachten Sie, dass der Vertragspartner und der Lizenznehmer eines Kurses die/der Kursteilnehmer/-in ist. Grundsätzlich ist bei der Anmeldung einer Ersatzperson für den Sachkundekurs eine Zustimmung der zu ersetzenden Person erforderlich und innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum der Kursfreischaltung möglich. Die Anmeldung einer Ersatzperson ist ohne die Zustimmung der zu ersetzenden Person möglich, wenn die Lerninhalte für die zu ersetzende Person noch nicht freigeschaltet sind.
Außerdem sind folgende Punkte zu beachten:
- der Zugang zum Kurs wird für die/den abgemeldete/n Kursteilnehmer/-in gesperrt (dabei wird der Benutzer im E-Learing-System weiterhin behalten);
- die/der abgemeldete Kursteilnehmer/-in kann an der Abschlussprüfung nicht teilnehmen und verliert entsprechend den Anspruch auf das Zertifikat;
- die/der NEU angemeldete/r Kursteilnehmer/-in soll sich selbständig im E-Learning-System registrieren und die Freischaltung des Kurses beantragen (s. Anweisungsblatt "Erste Schritte").