Wie oft muss die Routineprüfung für Proteinbestimmung in einer Arzt- oder Zahnarztpraxis durchgeführt werden?

Wie oft muss die Routineprüfung für Proteinbestimmung in einer Arzt- oder Zahnarztpraxis durchgeführt werden?

Aus KRINKO, Anlage 3, Seite 1268, Tabelle "Dokumentation der Leistung des RDG sowie der Unterweisung des mit der Bedienung betrauten Personals im sachgerechten Betrieb des RDG"
 - Verfahren zur Bestätigung des Reinigungserfolgs, Restproteinbestimmung (ausreichend empfindliche Methodik festlegen)
Dokumentation durch: Betreiber unter Bezug auf den Validierungsbericht
Dokumentation in: Betreiberdokument.

Es gibt zu Häufigkeit keine Angaben. Eine periodische Prüfung auf Proteinrückstände ist grundsätzlich festzulegen. Grundsätzlich legen Sie die Häufigkeit für die Durchführung der Routineprüfungen in Ihrem QM-System fest.

Wichtig ist, dass die Routineprüfung regelmäßig unter den gleichen Konditionen durchgeführt werden, z. B. immer an einem Wochentag, wo Sie am meisten Behandlungen haben und viel Instrumenten aufbereiten müssen. Für einen sicheren Ablauf empfehlen wir mindestens 1 x wöchentlich die Routineprüfungen durchzuführen. Sollen die Ergebnisse negativ auffallen, muss die Ursache für eine erhöhte Proteinbelastung gründlich untersucht und schnellst möglich behoben werden. In dem Fall ist eine Routinekontrolle täglich zu emfephlen.