Welche sind die Zulassungsvoraussetzungen zur Weiterbildung?
Anders als in anderen Bundesländern steht in Hessen die Weiterbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Krankenhaushygiene einem breiten Publikum offen. Gemäß § 1 Abs. 1 der Hessischen Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für Pflege und Entbindungspflege müssen Teilnehmer dieser Weiterbildung über eine der folgenden Qualifikationen verfügen:
- Gesundheits- und Krankenpfleger/-in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in
- Hebamme oder Entbindungspfleger/in oder
- Altenpfleger/in
- Pflegefachfrau/Pflegefachmann
- Anästhesietechnische/r Assistent/in
- Operationstechnische/r Assistent/in
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Ist der Kurs für Quereinsteiger geeignet?
Die Anmeldung und Teilnahme an dem Sachkundekurs setzt keine bestimmte Ausbildung voraus und ist somit auch bestens für Quereinsteiger geeignet. Der Gesetzgeber schreibt keine Zulassungsvoraussetzungen für den Erwerb der Sachkunde vor.
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Gibt es Weiterbildungsangebote zur Auffrischung der Sachkunde?
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Ich habe die Kursgebühr bezahlt und den Fortbildungsvertrag ausgefüllt, bekomme aber keinen Zugang zum Kurs. Was kann ich tun?
Bevor der Zugang zu unseren Kursen freigeschalten wird, müssen die Teilnehmer sich selbstständig im E-Learning-Portal registrieren, da sie ansonsten für das System nicht existieren. Befolgen Sie dazu einfach die nachfolgenden Schritte: Gehen Sie zur ...