Welche sind die Zulassungsvoraussetzungen zur Weiterbildung?

Welche sind die Zulassungsvoraussetzungen zur Weiterbildung?

Anders als in anderen Bundesländern steht in Hessen die Weiterbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Krankenhaushygiene einem breiten Publikum offen. Gemäß § 1 Abs. 1 der Hessischen Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für Pflege und Entbindungspflege müssen Teilnehmer dieser Weiterbildung über eine der folgenden Qualifikationen verfügen:
  1. Gesundheits- und Krankenpfleger/-in
  2. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in
  3. Hebamme oder Entbindungspfleger/in oder
  4. Altenpfleger/in
  5. Pflegefachfrau/Pflegefachmann
  6. Anästhesietechnische/r Assistent/in
  7. Operationstechnische/r Assistent/in