Welche sind die Zulassungsvoraussetzungen zur Weiterbildung?
Anders als in anderen Bundesländern steht in Hessen die Weiterbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Krankenhaushygiene einem breiten Publikum offen. Gemäß § 1 Abs. 1 der Hessischen Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für Pflege und Entbindungspflege müssen Teilnehmer dieser Weiterbildung über eine der folgenden Qualifikationen verfügen:
- Gesundheits- und Krankenpfleger/-in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in
- Hebamme oder Entbindungspfleger/in oder
- Altenpfleger/in
- Pflegefachfrau/Pflegefachmann
- Anästhesietechnische/r Assistent/in
- Operationstechnische/r Assistent/in